Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist eine Versicherung, die das biometrische Risiko (meist Todesfall oder Langlebigkeit) der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall – meist Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung) oder Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung) – an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird.
Als Lebensversicherungen werden nur Individualversicherungen bezeichnet; die hiervon klar zu trennende Sozialversicherung sichert ähnliche Risiken ab, die aber nicht auf einem Versicherungsvertrag beruhen.
Lebensversicherungen zählen zu den Personenversicherungen, da das versicherte Risiko direkt in der Person liegt. Sie werden fast stets als Summenversicherung abgeschlossen, die Versicherungsleistung wird also im Versicherungsfall in Höhe einer vertraglich vereinbarten Versicherungssumme als Geldleistung erbracht. Die Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen Schadens spielt dabei keine Rolle.

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Kreditrisiko-Abgrenzungen

Nicht mehr zum Kreditrisiko im engeren Sinne gehören bankbetrieblich die Länder- und Transferstopprisiken, die Kontrahentenrisiken und die Wiedereindeckungsrisiken. Hiernach wird das Länder- und Transferstopprisiko nicht den Kreditrisiken zugerechnet. Die Risikoarten Länder- und Transferstopprisiko, Kontrahenten- und Wiedereindeckungsrisiko werden in Kreditinstituten organisatorisch ganz anders überwacht und gesteuert als die Kreditrisiken im engeren Sinne. Insbesondere bei diesen Risikoarten werden Begriffsinhalte und –umfang in der Literatur sehr unterschiedlich verwendet. Mit entscheidend für die Abgrenzung und die Zuordnung dieser Teilrisiken ist deren Organisation der Steuerung und Überwachung in Kreditinstituten. Das Risiko ist bei einem Online Kredit wegen des hohen Risikos besonders gross!

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Beitragsrückerstattung

Als Beitragsrückerstattung versteht man die teilweise Erstattung
bereits gezahlter Monatsbeiträge zur Krankenvoll- und auch
Zusatzversicherung. Sie wird gewährt, wenn der Versicherte, je nach
Versicherungsanbieter unterschiedlich, einen gewissen Zeitraum keine
Leistungen in Anspruch genommen hat.

Es gibt derzeit drei unterschiedliche Systeme:

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tagesgeld-Verfuegbarkeit

Über das Guthaben auf einem Tagesgeldkonto kann täglich verfügt werden. Die tägliche Verfügbarkeit bezieht sich dabei keineswegs auf die tatsächliche Verfügung über das Geld: Verfügt werden kann über das Guthaben in der Regel nur durch Überweisung auf ein vorher definiertes Referenzkonto (meist das Girokonto). Es entstehen daher zwangsweise Banklaufzeiten zwischen ein und drei Tagen, bis das Guthaben auf dem Referenzkonto vorhanden ist. Erst dann kann zum Beispiel durch Barabhebung oder Überweisung auf ein Fremdkonto über das Guthaben verfügt werden. Vereinzelt sind auch Angebote von Instituten anzutreffen, die ein Tagesgeldkonto mit einer Bankkarte ausstatten: Mit dieser kann dann an einem Geldautomaten über das Guthaben verfügt werden. Eine Bezahl-Funktion ähnlich wie bei einer EC-Karte wird aber auch hier ausgeschlossen.

http://www.tagesgeld-leitzins.de/tagesgeld-zinsvergleich/

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